Wohngeld
Der Antrag auf Gewährung von Wohngeld wird beim Sozialamt der Verbandsgemeindeverwaltung Rhens gestellt. Entsprechende Vordrucke sind dort erhältlich.
Weitere Informationen können Sie dem Zentralen Informationssystem des Landes Rheinland-Pfalz entnehmen!
Zuständige Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter:
Klaus Brücken
Rathaus
Raum 002
Am Viehtor 2
56321 Rhens
sozialamt@rhens.de
www.rhens.de
Telefon: 02628/9605-52
Telefax: 02628/9605-24
Öffnungszeiten:
Montag-Freitag von 08.00 - 12.30 Uhr
zusätzlich mittwochs von 14.00 - 18.00 Uhr





