Untersuchungsberechtigungsschein
Den gewünschten Untersuchungsberechtigungsschein erhalten Sie beim Einwohnermeldeamt der Verbandsgemeindeverwaltung Rhens. Untersuchungsberechtigungsscheine erhalten alle jugendlichen Arbeitnehmer, die das 14. Lebensjahr vollendet haben und noch nicht 18 Jahre alt sind. Möglich sind eine Erstuntersuchung und zwei Nachuntersuchungen. Die entsprechenden Untersuchungsscheine können nur einmal ausgestellt werden.
Weitere Informationen können Sie dem Zentralen Informationssystem des Landes Rheinland-Pfalz entnehmen!
Zuständige Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter:
Arno Schubach
Rathaus
Raum 009
Am Viehtor 2
56321 Rhens
meldeamt@rhens.de
www.rhens.de
Telefon: 02628/9605-58
Telefax: 02628/9605-24
Öffnungszeiten:
Montag-Freitag von 08.00 - 12.30 Uhr
zusätzlich mittwochs von 14.00 - 18.00 Uhr
Marlis Wiemann
Rathaus
Raum 009
Am Viehtor 2
56321 Rhens
meldeamt@rhens.de
www.rhens.de
Telefon: 02628/9605-59
Telefax: 02628/9605-24
Öffnungszeiten:
Montag-Freitag von 08.00 - 12.30 Uhr
zusätzlich mittwochs von 14.00 - 18.00 Uhr





