Straßensperrung/Verkehrsbeschränkungen
Die Straßenverkehrsbehörde der VG Rhens ist zuständig für die Genehmigung von Straßensperrungen bzw. für die Anordnung von Verkehrsbeschränkungen innerhalb der Ortslagen (auch für Kreis-, Landes- und Bundesstraßen) sowie für alle Gemeindestraßen.
Außerorts ist die Kreisverwaltung Mayen-Koblenz zuständig.
Beantragen Sie die Verkehrsbeschränkung rechtzeitig vor Beginn der Bauarbeiten bzw. vor Beginn einer Veranstaltung. Für die Genehmigung der Verkehrsbeschränkung wird eine Verwaltungsgebühr je nach Umfang der Beschränkung (Art und Dauer) erhoben.
Zuständige Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter:
Hans Betz
Rathaus
Raum 001
Am Viehtor 2
56321 Rhens
ordnungsamt@rhens.de
www.rhens.de
Telefon: 02628/9605-53
Telefax: 02628/9605-24
Öffnungszeiten:
Montag-Freitag von 08.00 - 12.30 Uhr
zusätzlich mittwochs von 14.00 - 18.00 Uhr





