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Straßenreinigung

Die Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Rhens haben durch Satzung die Straßenreinigungspflicht gemäß § 17 Abs. 3 des Landesstraßengesetzes von Rheinland-Pfalz (LStrG) auf die Anlieger übertragen. Diese Pflicht umfasst nach § 17 Abs. 2 LStrG insbesondere

  • das Säubern der Fahrbahnen und Gehwege
  • die Schneeräumung auf den Fahrbahnen und Gehwegen
  • das Bestreuen der Gehwege, Fußgängerüberwege und der besonders gefährlichen Fahrbahnstellen bei Glätte (diese sind in den jeweiligen Satzungen der Ortsgemeinden detailliert aufgeführt).

Die Nichtbeachtung der Straßenreinigungspflicht stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.

Zuständige Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter:

Hans Betz

Rathaus
Raum 001
Am Viehtor 2
56321 Rhens
ordnungsamt@rhens.de
www.rhens.de

Telefon: 02628/9605-53
Telefax: 02628/9605-24

Öffnungszeiten:
Montag-Freitag von 08.00 - 12.30 Uhr
zusätzlich mittwochs von 14.00 - 18.00 Uhr