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Reisegewerbekarte

Für den Betrieb eines Reisegewerbes ist eine Erlaubnis nach § 55 Gewerbeordnung in Form einer Reisegewerbekarte erforderlich. Ein Reisegewerbe betreibt, wer gewerbsmäßig ohne vorhergehende Bestellung außerhalb einer gewerblichen Niederlassung Waren feilbietet oder ankauft, zwecks Bestellungen Kunden aufsucht, Leistungen anbietet oder selbstständig unterhaltene Tätigkeiten als Schausteller ausübt.

Weitere Informationen erhalten Sie im Zentralen Bürgerinformationssystem des Landes Rheinland-Pfalz.

Notwendige Unterlagen:

Für die Beantragung der Erlaubnis sind folgende Unterlagen vorzulegen:

  • 1 Lichtbild
  • Polizeiliches Führungszeugnis
  • Auskunft aus dem Gewerbezenbtralregister
  • Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
  • Gesundheitszeugnis, wenn unverpackte Lebensmittel vertrieben werden
  • Nachweis über bestehende Haftpflichtversicherung bei Schaustellerbetrieben für den Betrieb von Autoscooter, Schiffschaukel, Karussell, Schießbuden o. ä.

Zuständige Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter:

Hans Betz

Rathaus
Raum 001
Am Viehtor 2
56321 Rhens
ordnungsamt@rhens.de
www.rhens.de

Telefon: 02628/9605-53
Telefax: 02628/9605-24

Öffnungszeiten:
Montag-Freitag von 08.00 - 12.30 Uhr
zusätzlich mittwochs von 14.00 - 18.00 Uhr