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Parken/ruhender Verkehr

Die Straßenverkehrsbehörde der VG Rhens ist innerhalb ihres Bezirks zuständige Straßenverkehrsbehörde für die Überwachung des ruhenden Verkehrs (Halte- und Parkverstöße). Dabei festgestellte Ordnungswidrigkeiten werden mit einem Verwarnungsgeld geahndet.

Weitere Informationen können Sie dem Zentralen Informationssystem des Landes Rheinland-Pfalz entnehmen. Hier finden Sie u.a. einen Auszug aus dem Tatbestandskatalog sowie eine Übersicht über die zur Zeit geltenden Verwarnungsgelder in diesem Bereich.

Zuständige Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter:

Ursel Bannert

Rathaus
Raum 009
Am Viehtor 2
56321 Rhens
ordnungsamt@rhens.de
www.rhens.de

Telefon: 02628/9605-60
Telefax: 02628/9605-24

Öffnungszeiten:

Montag-Freitag von 08.00 - 12.30 Uhr
zusätzlich mittwochs von 14.00 - 18.00 Uhr

Hans Betz

Rathaus
Raum 001
Am Viehtor 2
56321 Rhens
ordnungsamt@rhens.de
www.rhens.de

Telefon: 02628/9605-53
Telefax: 02628/9605-24

Öffnungszeiten:
Montag-Freitag von 08.00 - 12.30 Uhr
zusätzlich mittwochs von 14.00 - 18.00 Uhr