Parken/ruhender Verkehr
Die Straßenverkehrsbehörde der VG Rhens ist innerhalb ihres Bezirks zuständige Straßenverkehrsbehörde für die Überwachung des ruhenden Verkehrs (Halte- und Parkverstöße). Dabei festgestellte Ordnungswidrigkeiten werden mit einem Verwarnungsgeld geahndet.
Weitere Informationen können Sie dem Zentralen Informationssystem des Landes Rheinland-Pfalz entnehmen. Hier finden Sie u.a. einen Auszug aus dem Tatbestandskatalog sowie eine Übersicht über die zur Zeit geltenden Verwarnungsgelder in diesem Bereich.
Zuständige Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter:
Ursel Bannert
Rathaus
Raum 009
Am Viehtor 2
56321 Rhens
ordnungsamt@rhens.de
www.rhens.de
Telefon: 02628/9605-60
Telefax: 02628/9605-24
Öffnungszeiten:
Montag-Freitag von 08.00 - 12.30 Uhr
zusätzlich mittwochs von 14.00 - 18.00 Uhr
Hans Betz
Rathaus
Raum 001
Am Viehtor 2
56321 Rhens
ordnungsamt@rhens.de
www.rhens.de
Telefon: 02628/9605-53
Telefax: 02628/9605-24
Öffnungszeiten:
Montag-Freitag von 08.00 - 12.30 Uhr
zusätzlich mittwochs von 14.00 - 18.00 Uhr





