Meldebescheinigung
Ihr Einwohnermeldeamt kann folgende Bescheinigungen ausstellen
- Aufenthaltsbescheinigungen
- Haushaltsbescheinigungen
- Lebensbescheinigungen
- Meldebescheinigungen
Die Beantragung kann schriftlich unter Beifügung der Verwaltungsgebühr (z.Zt. 5 €) oder persönlich erfolgen.
Ausnahme:
Wenn eine solche Bescheinigung für eine andere Person mitgenommen werden soll, bringen Sie bitte eine Vollmacht und einen Ausweis der Person mit, für die die Bescheinigung ausgestellt werden soll. Ehepaare können, sofern sie nicht dauernd getrennt leben, eine Bescheinigung für den jeweils anderen auch ohne Vollmacht erhalten.
Zuständige Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter:
Arno Schubach
Rathaus
Raum 009
Am Viehtor 2
56321 Rhens
meldeamt@rhens.de
www.rhens.de
Telefon: 02628/9605-58
Telefax: 02628/9605-24
Öffnungszeiten:
Montag-Freitag von 08.00 - 12.30 Uhr
zusätzlich mittwochs von 14.00 - 18.00 Uhr
Marlis Wiemann
Rathaus
Raum 009
Am Viehtor 2
56321 Rhens
meldeamt@rhens.de
www.rhens.de
Telefon: 02628/9605-59
Telefax: 02628/9605-24
Öffnungszeiten:
Montag-Freitag von 08.00 - 12.30 Uhr
zusätzlich mittwochs von 14.00 - 18.00 Uhr





