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Makler- und Bauträgererlaubnis

Die Tätigkeit als Immobilienmakler setzt eine Gewerbeanmeldung und die Erteilung einer Erlaubnis voraus.

Die Erlaubnis wird auf schriftlichen Antrag bei Vorliegen aller Voraussetzungen durch das Ordnungsamt der Verbandsgemeindeverwaltung Rhens erteilt.

 

Notwendige Unterlagen:

  • Auszug aus dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis; Antragstellung beim zuständigen Einwohnermeldeamt)
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (Antragstellung bei dem zuständigen Ordnungs- bzw. Gewerbeamt)
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamts
  • Handels- bzw. Genossenschaftsregisterauszug, falls ein Eintrag vorliegt (Antragstellung beim zuständigen Amtsgericht)
  • ggf. eine Auskunft des Amtsgerichts über Einträge im Schuldnerverzeichnis (Antragstellung beim zuständigen Amtsgericht)
  • Kopie des Gesellschaftsvertrages (bei Kapitalgesellschaften)

Gesetzliche Grundlagen:

  • § 34c Gewerbeordnung (GewO)

 

Zuständige Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter:

Hans Betz

Rathaus
Raum 001
Am Viehtor 2
56321 Rhens
ordnungsamt@rhens.de
www.rhens.de

Telefon: 02628/9605-53
Telefax: 02628/9605-24

Öffnungszeiten:

Montag-Freitag von 08.00 - 12.30 Uhr
zusätzlich mittwochs von 14.00 - 18.00 Uhr