Kindergartenelternbeiträge
Der Kindertagesstättenelternbeitrag wird für die Nutzung der Kindertagesstätteneinrichtung erhoben. Der Beitragspflicht unterliegen die Erziehungsberechtigten die Ihr Kind bzw. Ihre Kinder für die Nutzung der Betreuungseinrichtung angemeldet haben. Der Kindertagesstättenelternbeitrag wird im Zuständigkeitsbereich der Verbandsgemeinde Rhens nur in den Gemeinden Brey und Spay erhoben, da in den Gemeinden Rhens und Waldesch die Kirche der jeweilige Träger der Kindertagesstätte ist. Eine Beitragserhebung in den Gemeinden Rhens und Waldesch erfolgt daher von Seiten der Kirche.
Formulare:
Wie hoch sind die Kindergartenelternbeiträge und wann werden diese fällig?
Gemäß § 13 Abs. 3 Kindertagesstättengesetz ist der Besuch der Kindertagesstätte ab dem 1. August 2010 für Kinder vom vollendeten zweiten Lebensjahr an beitragsfrei.Für Kinder die für einen Krippen- oder Hortplatz bzw. einen entsprechenden Platz in der altersgemischten Gruppe in der Kindertagesstätte Spay angemeldet werden sind Elternbeiträge an die Kindertagesstätte zu entrichten (in Brey werden diese Plätze zurzeit noch nicht angeboten). Die Höhe der Elternbeiträge richtet sich nach Ihren Einkommens- und Familienverhältnissen.Der Jugendhilfeausschuss legt in unregelmäßigen Zeitabständen die Elternbeiträge für den gesamtenJugendamtsbezirk fest. Mit Hilfe eines Berechnungsbogens müssen die Eltern/Erziehungsberechtigten den von Ihnen zu zahlenden Elternbeitrag selbst ermitteln. Weitere Auskünfte über sonstige Regelungen können aus der Kindertagesstättenordnung (in der jeweiligen Kindertagestätte erhältlich) entnommen werden. Die Beitragspflicht entsteht mit Beginn des Kalendermonats, in dem das Kind für den Besuch der Kindertagesstätte angemeldet wird. Die Eltern/Erziehungsberechtigten können den Betreuungsvertrag mit einer Frist von sechs Wochen zum Monatsende schriftlich kündigen. Für Kinder, die eingeschult werden, ist eine schriftliche Abmeldung nicht erforderlich. Die Kindertagesstättenelternbeiträge werden im Voraus, also für den laufenden Monat, jeweils zum 01. eines Monats erhoben. Der Kindertagesstättenelternbeitrag wird durch schriftlichen Bescheid festgesetzt, welcher dann auch für Folgejahre bis zur Bekanntgabe eines neuen Bescheides gültig ist.
Gesetzliche Grundlagen:
Die Elternbeiträge für Kindertagesstätten werden von der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz für den Zuständigkeitsbereich des Kreisjugendamtes Mayen-Koblenz mitgeteilt. Auf Grundlage des Kindertagesstättengesetzes setzt der Jugendhilfeausschuss des Kreises Mayen-Koblenz die jeweiligen Beitragssätze fest.
Zuständige Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter:
Irmgard Kron
Rathaus
Raum 202
Am Viehtor 2
56321 Rhens
steueramt@rhens.de
www.rhens.de
Telefon: 02628/9605-92
Telefax: 02628/9605-24
Öffnungszeiten:
Montag-Freitag von 08.00 - 12.30 Uhr
zusätzlich mittwochs von 14.00 - 18.00 Uhr
Nicole Schneiders
Rathaus
Raum 202
Am Viehtor 2
56321 Rhens
steueramt@rhens.de
www.rhens.de
Telefon: 02628/9605-93
Telefax: 02628/9605-24
Öffnungszeiten:
Montag-Freitag von 08.00 - 12.30 Uhr
zusätzlich mittwochs von 14.00 - 18.00 Uhr





