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Kanalbenuntzungsgebühren

Für die Erhebung der Kanalbenutzungsgebühr sowie zu allen Fragen zum Thema Abwasserbeseitigung ist für den Bereich der Verbandsgemeinde Rhens das Abwasserwerk zuständig.

Zuständige Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter:

Karl-Heinz Schuth

Rathaus
Raum 114
Am Viehtor 2
56321 Rhens
werke@rhens.de
www.rhens.de

Telefon: 02628/9605-84
Telefax: 02628/9605-24

Öffnungszeiten:
Montag-Freitag von 08.00 - 12.30 Uhr
zusätzlich mittwochs von 14.00 - 18.00 Uhr

Joachim Weiß

Rathaus
Raum 108
Am Viehtor 2
56321 Rhens
werke@rhens.de
www.rhens.de

Telefon: 02628/9605-81
Telefax: 02628/9605-24

Öffnungszeiten:

Montag-Freitag von 08.00 - 12.30 Uhr
zusätzlich mittwochs von 14.00 - 18.00 Uhr