Kanalbenuntzungsgebühren
Für die Erhebung der Kanalbenutzungsgebühr sowie zu allen Fragen zum Thema Abwasserbeseitigung ist für den Bereich der Verbandsgemeinde Rhens das Abwasserwerk zuständig.
Zuständige Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter:
Karl-Heinz Schuth
Rathaus
Raum 114
Am Viehtor 2
56321 Rhens
werke@rhens.de
www.rhens.de
Telefon: 02628/9605-84
Telefax: 02628/9605-24
Öffnungszeiten:
Montag-Freitag von 08.00 - 12.30 Uhr
zusätzlich mittwochs von 14.00 - 18.00 Uhr
Joachim Weiß
Rathaus
Raum 108
Am Viehtor 2
56321 Rhens
werke@rhens.de
www.rhens.de
Telefon: 02628/9605-81
Telefax: 02628/9605-24
Öffnungszeiten:
Montag-Freitag von 08.00 - 12.30 Uhr
zusätzlich mittwochs von 14.00 - 18.00 Uhr





