Hilfe in besonderen Lebenslagen
Auch wenn Sie üblicherweise in der Lage sind, Ihren monatlichen Lebensunterhalt selbst zu bestreiten, können Sie durch bestimmte Umstände wie beispielsweise durch Krankheit oder Gebrechlichkeit in eine Notsituation geraten. Für solche Fälle gibt es die Hilfe in besonderen Lebenslagen (HbL). Diese können Sie beim örtlichen Sozialamt der Verbandsgemeinde Rhens oder aber unmittelbar bei der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz, die für die Gewährung der Hilfe zuständig ist.
Weitere Informationen können Sie dem Zentralen Informationssystem des Landes Rheinland-Pfalz entnehmen!
Zuständige Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter:
Klaus Brücken
Rathaus
Raum 002
Am Viehtor 2
56321 Rhens
sozialamt@rhens.de
www.rhens.de
Telefon: 02628/9605-52
Telefax: 02628/9605-24
Öffnungszeiten:
Montag-Freitag von 08.00 - 12.30 Uhr
zusätzlich mittwochs von 14.00 - 18.00 Uhr





