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Gewerbeanmeldung /-ummeldung /-abmeldung

Der Beginn eines jeden selbstständigen, stehenden Gewerbes, der Betrieb einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle ist nach § 14 Gewerbeordnung dem Gewerbeamt anzuzeigen. Das gleiche gilt, wenn ein Betrieb verlegt wird, der Gegenstand des Gewerbes gewechselt oder auf andere Waren oder Leistungen erweitert oder der Betrieb aufgegeben wird.Anzumelden sind alle vertretungsberechtigten Betriebsinhaber bzw. Geschäftsführer. Bei An- oder Ummeldungen (Erweiterung) von Gewerbebetrieben, die erlaubnispflichtig sind, ist diese Erlaubnis nachzuweisen (z. B. Eintrag in die Handwerksrolle, Genehmigung des Landesamtes für Straßen- und Verkehrswesen bei Güter- oder Personenbeförderung, Gaststättenerlaubnis, Makler- und Bauträgererlaubnis bei Immobiliengeschäften, Bewachungserlaubnis pp.).

Weitere Informationen zur Gewerbeanmeldung.
Weitere Informationen zur Gewerbeabmeldung.
Weitere Informationen zur Gewerbeummeldung.

Notwendige Unterlagen:

Der Anzeigenpflichtige muss sich bei der An/Ab/Ummeldung mit einem Ausweisdokument ausweisen, sofern er dem entgegennehmenden Bediensteten nicht persönlich bekannt ist.

Gebühren:

Die Gebühr für die Bestätigung einer Gewerbean/ab/ummeldung beträgt 10,23 Euro.

Zuständige Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter:

Hans Betz

Rathaus
Raum 001
Am Viehtor 2
56321 Rhens
ordnungsamt@rhens.de
www.rhens.de

Telefon: 02628/9605-53
Telefax: 02628/9605-24

Öffnungszeiten:

Montag-Freitag von 08.00 - 12.30 Uhr
zusätzlich mittwochs von 14.00 - 18.00 Uhr