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Gaststättenerlaubnis

Der beabsichtigte Betrieb oder die Übernahme eines Gaststättenbetriebes (Schank- und/oder Speisewirtschaft, Hotel, Imbissstand, Kiosk) ist erlaubnispflichtig. Die Erlaubnis ist beim Gewerbeamt zu beantragen. Antragsvordrucke erhalten Sie dort.
Bei der Übernahme eines bereits bestehenden Gaststättenbetriebes kann eine vorläufige Erlaubnis nach § 11 Gaststättengesetz erteilt werden

Weitere Informationen zur Gaststättenerlaubnis finden Sie hier.

Notwendige Unterlagen:

Folgende Unterlagen werden für die Erlaubnis benötigt:

  • Grundrisspläne des Gaststättenbetriebes (2fach)
  • 2 Lagepläne
  • Pachtvertrag oder Kaufvertrag (falls nicht Eigentümer)
  • Polizeiliches Führungszeignis
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
  • Unterrichtungsnachweis der IHK, dass der Antragsteller mit den notwendigen lebensmittelrechtlichen Kenntnissen als vertraut gilt
  • Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
  • Gesundheitszeugnis des Inhabers und ggfls. mithelfender Familienangehöriger oder Bescheinigung des Gesundheitsamtes nach dem InfektionsschutzG (Belehrung des Antragstellers über Tätigkeitsverbote und Verpflichtungen nach § 43 des vorgen. Gesetzes)
  • Gewerbeanzeige (Gewerbe-Anmeldung) nach § 14 Gewerbeordnung (GewO)

Gebühren:

Die Genehmigungsgebühr für eine Gaststättenerlaubnis richtet sich nach der Größe (qm) der zu konzessionierenden Fläche. Danach sind zu zahlen.

  • Gast und Schankräume: 5,00 Euro/qm
  • Diskotheken und Barbetriebe: 25,00 Euro/qm
  • Säle, Terrassen, Kegelbahnen: 2,00 Euro/qm
  • Wirtschaftsgärten: 2,00 Euro/qm
  • Imbisswagen bzw. -stände, Kiosk: pauschal 150 Euro

Zuständige Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter:

Hans Betz

Rathaus
Raum 001
Am Viehtor 2
56321 Rhens
ordnungsamt@rhens.de
www.rhens.de

Telefon: 02628/9605-53
Telefax: 02628/9605-24

Öffnungszeiten:

Montag-Freitag von 08.00 - 12.30 Uhr
zusätzlich mittwochs von 14.00 - 18.00 Uhr