Gaststättenerlaubnis
Der beabsichtigte Betrieb oder die Übernahme eines Gaststättenbetriebes (Schank- und/oder Speisewirtschaft, Hotel, Imbissstand, Kiosk) ist erlaubnispflichtig. Die Erlaubnis ist beim Gewerbeamt zu beantragen. Antragsvordrucke erhalten Sie dort.
Bei der Übernahme eines bereits bestehenden Gaststättenbetriebes kann eine vorläufige Erlaubnis nach § 11 Gaststättengesetz erteilt werden
Weitere Informationen zur Gaststättenerlaubnis finden Sie hier.
Notwendige Unterlagen:
Folgende Unterlagen werden für die Erlaubnis benötigt:
- Grundrisspläne des Gaststättenbetriebes (2fach)
- 2 Lagepläne
- Pachtvertrag oder Kaufvertrag (falls nicht Eigentümer)
- Polizeiliches Führungszeignis
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
- Unterrichtungsnachweis der IHK, dass der Antragsteller mit den notwendigen lebensmittelrechtlichen Kenntnissen als vertraut gilt
- Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
- Gesundheitszeugnis des Inhabers und ggfls. mithelfender Familienangehöriger oder Bescheinigung des Gesundheitsamtes nach dem InfektionsschutzG (Belehrung des Antragstellers über Tätigkeitsverbote und Verpflichtungen nach § 43 des vorgen. Gesetzes)
- Gewerbeanzeige (Gewerbe-Anmeldung) nach § 14 Gewerbeordnung (GewO)
Gebühren:
Die Genehmigungsgebühr für eine Gaststättenerlaubnis richtet sich nach der Größe (qm) der zu konzessionierenden Fläche. Danach sind zu zahlen.
- Gast und Schankräume: 5,00 Euro/qm
- Diskotheken und Barbetriebe: 25,00 Euro/qm
- Säle, Terrassen, Kegelbahnen: 2,00 Euro/qm
- Wirtschaftsgärten: 2,00 Euro/qm
- Imbisswagen bzw. -stände, Kiosk: pauschal 150 Euro
Zuständige Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter:
Hans Betz
Rathaus
Raum 001
Am Viehtor 2
56321 Rhens
ordnungsamt@rhens.de
www.rhens.de
Telefon: 02628/9605-53
Telefax: 02628/9605-24
Öffnungszeiten:
Montag-Freitag von 08.00 - 12.30 Uhr
zusätzlich mittwochs von 14.00 - 18.00 Uhr





