Fundsachen
Sofern Sie im Gebiet der Verbandsgemeinde Rhens Gegenstände gefunden haben, müssen Sie diese grundsätzlich bei Ihrem Ordnungsamt abgeben. Sollte dies ausnahmsweise wegen der Beschaffenheit der Gegenstände nicht möglich sein, sprechen Sie wegen Alternativen unmittelbar mit dem Sachbearbeiter. Für Fundtiere bestehen ebenfalls Sonderregelungen, die Sie erfragen sollten.
Entsprechend den Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches wird der Finder nach einem halben Jahr nach der Anzeige des Fundes beim Ordnungsamt Eigentümer der Fundsache. Der Finder kann allerdings bei der Abgabe des Fundgegenstandes erklären, dass er auf diesen Eigentumsübergang verzichtet.
Zuständige Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter:
Arno Schubach
Rathaus
Raum 009
Am Viehtor 2
56321 Rhens
meldeamt@rhens.de
www.rhens.de
Telefon: 02628/9605-58
Telefax: 02628/9605-24
Öffnungszeiten:
Montag-Freitag von 08.00 - 12.30 Uhr
zusätzlich mittwochs von 14.00 - 18.00 Uhr
Marlis Wiemann
Rathaus
Raum 009
Am Viehtor 2
56321 Rhens
meldeamt@rhens.de
www.rhens.de
Telefon: 02628/9605-59
Telefax: 02628/9605-24
Öffnungszeiten:
Montag-Freitag von 08.00 - 12.30 Uhr
zusätzlich mittwochs von 14.00 - 18.00 Uhr





