Polizeiliches Führungszeugnis
Bei der Beantragung eines polizeilichen Führungszeugnisses oder einer Auskunft aus dem Gewerbezentralregister ist folgendes zu beachte
- Die Beantragung kann nur persönlich oder schriftlich beim Einwohnermeldeamt, in dessen Bereich man mit Hauptwohnsitz gemeldet ist, erfolgen.
- Bei der Antragstellung muss ein Personalausweis oder Reisepass vorgelegt werden.
- Ist die Auskunft für behördliche Zwecke (zur Vorlage bei einer Behörde), so benötigen Sie die genaue Anschrift der entsprechenden Behörde.
- Für ein Führungszeugnis oder eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister ist eine Gebühr von z.Zt. 13 € zu entrichten.
- Es dauert ca. 10-14 Tage bis das jeweilige Führungszeugnis bzw. Auskunft aus dem Gewerbezentralregister dem Antragsteller oder der Behörde zugeschickt wird.
Weitere Informationen erhalten Sie hier.
Notwendige Unterlagen:
- Personalausweis oder Reisepass
Gesetzliche Grundlagen:
- § 30 ff Bundeszentralregister (BZRG)
Gebühren:
Zur Zeit beträgt die Gebühr 13 €. Eine Befreiung ist nicht möglich.
Zuständige Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter:
Arno Schubach
Rathaus
Raum 009
Am Viehtor 2
56321 Rhens
meldeamt@rhens.de
www.rhens.de
Telefon: 02628/9605-58
Telefax: 02628/9605-24
Öffnungszeiten:
Montag-Freitag von 08.00 - 12.30 Uhr
zusätzlich mittwochs von 14.00 - 18.00 Uhr
Marlis Wiemann
Rathaus
Raum 009
Am Viehtor 2
56321 Rhens
meldeamt@rhens.de
www.rhens.de
Telefon: 02628/9605-59
Telefax: 02628/9605-24
Öffnungszeiten:
Montag-Freitag von 08.00 - 12.30 Uhr
zusätzlich mittwochs von 14.00 - 18.00 Uhr





