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Polizeiliches Führungszeugnis

Bei der Beantragung eines polizeilichen Führungszeugnisses oder einer Auskunft aus dem Gewerbezentralregister ist folgendes zu beachte


  • Die Beantragung kann nur persönlich oder schriftlich beim Einwohnermeldeamt, in dessen Bereich man mit Hauptwohnsitz gemeldet ist, erfolgen.
  • Bei der Antragstellung muss ein Personalausweis oder Reisepass vorgelegt werden.
  • Ist die Auskunft für behördliche Zwecke (zur Vorlage bei einer Behörde), so benötigen Sie die genaue Anschrift der entsprechenden Behörde.
  • Für ein Führungszeugnis oder eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister ist eine Gebühr von z.Zt. 13 € zu entrichten.
  • Es dauert ca. 10-14 Tage bis das jeweilige Führungszeugnis bzw. Auskunft aus dem Gewerbezentralregister dem Antragsteller oder der Behörde zugeschickt wird.


Weitere Informationen erhalten Sie hier.

 

Notwendige Unterlagen:

  • Personalausweis oder Reisepass

Gesetzliche Grundlagen:

  • § 30 ff Bundeszentralregister (BZRG)

Gebühren:

Zur Zeit beträgt die Gebühr 13 €. Eine Befreiung ist nicht möglich.

Zuständige Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter:

Arno Schubach   

Rathaus
Raum 009
Am Viehtor 2
56321 Rhens
meldeamt@rhens.de
www.rhens.de

Telefon: 02628/9605-58
Telefax: 02628/9605-24

Öffnungszeiten:
Montag-Freitag von 08.00 - 12.30 Uhr
zusätzlich mittwochs von 14.00 - 18.00 Uhr

Marlis Wiemann  

Rathaus
Raum 009
Am Viehtor 2
56321 Rhens
meldeamt@rhens.de
www.rhens.de

Telefon: 02628/9605-59
Telefax: 02628/9605-24

Öffnungszeiten:
Montag-Freitag von 08.00 - 12.30 Uhr
zusätzlich mittwochs von 14.00 - 18.00 Uhr