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Friedhofsangelegenheiten

Die Belegung der einzelnen Friedhöfe der Ortsgemeinden erfolgt ausschließlich seitens der Ortsgemeinden. Wenden Sie sich in diesen Fällen bei Fragen an die jeweiligen Ortsbürgermeister.

Die Gebührenabrechnung für Beisetzungen wird von der Verbandsgemeindeverwaltung Rhens vorgenommen. Nähere Informationen bezüglich der Höhe der jeweiligen Gebühren können Sie den entsprechenden Friedhofssatzungen der Ortsgemeinden entnehmen. Für weitergehende Informationen stehen Ihnen die Mitarbeiter der Verbandsgemeindeverwaltung gerne zur Verfügung.

Zuständige Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter:

Thorsten Wuth

Rathaus
Raum 107
Am Viehtor 2
56321 Rhens
bauamt@rhens.de
www.rhens.de

Telefon: 02628/9605-80
Telefax: 02628/9605-24

Öffnungszeiten:
Montag-Freitag von 08.00 - 12.30 Uhr
zusätzlich mittwochs von 14.00 - 18.00 Uhr

Patrick Karbach

Rathaus
Raum 107
Am Viehtor 2
56321 Rhens
bauamt@rhens.de
www.rhens.de

Telefon: 02628/9605-79
Telefax: 02628/9605-24

Öffnungszeiten:

Montag-Freitag von 08.00 - 12.30 Uhr
zusätzlich mittwochs von 14.00 - 18.00 Uhr