Familienbuch-Abschrift/Personenstandsurkunde
Wenn Sie eine Geburts-, Ehe- oder Sterbeurkunde oder eine beglaubigte Abschrift aus dem als Heiratseintrag fortgeführten Familienbuches (ehemaliges Familienbuch betreffend Eheschließungen vom 01.01.1958 bis 31.12.2008) benötigen, können Sie diese schriftlich anfordern oder persönlich abholen.
Sie erhalten diese Urkunden immer nur bei dem Standesamt des Ortes, in dem die Geburt, Eheschließung oder der Sterbefall auch tatsächlich beurkundet ist, d. h. bei dem Standesamt, welcher für den Ort zuständig ist, wo der Personenstandsfall eingetreten ist. Das o. g. ehemalige Familienbuch wird bei dem Standesamt geführt, wo die Ehegatten die Ehe geschlossen haben.
Zur Verwendung im Ausland können Sie auch mehrsprachige Urkunden („internationale Urkunden“) bekommen.
Bei schriftlicher Anforderung erhalten Sie auf dem Postwege neben der gewünschten Abschrift/Urkunde einen Gebührenbescheid in Höhe von 10,00 Euro je Urkunde, aus dem Fälligkeit und Bankverbindung ersichtlich sind.
Beachten Sie bitte, dass Sie nur Urkunden von sich selbst, Ihrem Ehegatten oder Ihren Kindern, Enkelkindern, Eltern oder Großeltern erhalten können.
Weitere Informationen zu folgenden Themen erhalten Sie hier:
Geburtsurkunde
Heiratsurkunde
Sterbeurkunde
Urkunde
Notwendige Unterlagen:
- Bei persönlicher Abholung müssen Sie sich durch einen Personalausweis oder Pass ausweisen.
Zuständige Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter:
Klaus Brücken
Rathaus
Raum 002
Am Viehtor 2
56321 Rhens
standesamt@rhens.de
www.rhens.de
Telefon: 02628/9605-52
Telefax: 02628/9605-24
Öffnungszeiten:
Montag-Freitag von 08.00 - 12.30 Uhr
zusätzlich mittwochs von 14.00 - 18.00 Uhr





