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Eheschließung

Bis zum 30.06.1998 musste man vor der Eheschließung ein sog. „Aufgebot“ bestellen. Dieses ist nunmehr ersetzt durch die „Anmeldung zur Eheschließung“. Dies bedeutet, dass Sie rechtzeitig vor dem gewünschten Termin (insbesondere in den Sommermonaten kann es vorkommen, dass Ihr "Wunschtermin" bereits belegt ist), mit den erforderlichen Unterlagen, Ihre Eheschließung beim Standesamt anmelden. Hierzu sollten beide Verlobten persönlich beim Standesamt erscheinen, da das Standesamt die Anmeldung schriftlich entgegen nehmen muss.

Bei der Anmeldung zur Eheschließung wird eine Gebühr erhoben. Diese beträgt 40,00 €, bei Ausländerbeteiligung zwischen 50,00 € und 100,00 € (hinzu kommen evtl. Gebühren für Urkunden, die vom Standesamt ausgestellt werden können / müssen).

Weiterhin ist für die Vornahme der Eheschließung eine Gebühr i. H. v. 30,00 € zu entrichten. Für Verlobte, die außerhalb der Verbandsgemeinde Rhens ihren Wohnsitz haben, und im Standesamt Rhens getraut werden möchten, wird eine Gebühr i. H. v. 40,00 € erhoben.

Beim Standesamt Rhens haben Sie die Möglichkeit, je nach Anzahl Ihrer Gäste und je nach gewünschtem Ambiente zwischen 3 Trauzimmern/-säle zu wählen. Neben dem Trauzimmer im Rathaus der VG besteht die Möglichkeit, dass Ihre Trauung im alten historischen Rathaus der Stadt Rhens (gegen eine zusätzliche Kostenpauschale von 60,00 €)oder im Gästehaus "Alt Rhens" (gegen eine zusätzliche Kostenpauschale von 50,00 €) durchgeführt wird. Auf Wunsch können Eheschließungen Samstags, grundsätzlich am 1. Samstag des Monats, durchgeführt werden. Hierfür wird eine Extra-Gebühr von 75,00 € (Eheschließung außerhalb der Öffnungszeiten) erhoben.

Notwendige Unterlagen:

Die Notwendigkeit von Unterlagen und Urkunden anlässlich einer Eheschließung ist abhängig von den jeweiligen persönlichen Gegebenheiten der Verlobten. Nachfolgend einige Beispiele:


Beide Verlobte waren noch nicht verheiratet

In der Regel sind folgende Unterlagen vorzulegen, vorausgesetzt beide Verlobte waren noch nicht verheiratet, sind volljährig und deutsche Staatsangehörige:

  • Einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister oder eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch (von beiden Verlobten), welches man beim Standesamt des Geburtsortes erhält.

  • Aktuelle Aufenthaltsbescheinigung mit Angabe des Wohnsitzes, des Familienstandes und der Staatsangehörigkeit, erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes. Bei Hauptwohnsitz in der Verbandsgemeinde Rhens entfällt die Bescheinigung und wird im Rahmen der Eheanmeldung vom Meldeamt Rhens erstellt.

  • Bei/m gemeinsamen Kinder/n einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister oder eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch, welches man beim Standesamt des Geburtsortes erhält.

  • Einen Reispass oder Personalausweis oder einen sonstigen mit Lichtbild versehenen amtlichen Ausweis.


Wenn einer der oder beide Verlobten verheiratet waren, ist zusätzlich folgendes zu beachten:

  • Einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister oder eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch (von beiden Verlobten), welches man beim Standesamt des Geburtsortes erhält.

  • Bei Vorehe/n einen Nachweis der letzten Eheschließung (Eheurkunde) und deren Auflösung (Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk). Alternativ kann auch eine Eheurkunde mit enthaltenem Auflösungsvermerk oder eine beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister vorgelegt werden. Die vg. Urkunde bzw. Abschrift ist bei dem Standesamt erhältlich, bei welchem die letzte Vorehe geschlossen wurde. 

  • Einen Reispass oder Personalausweis oder einen sonstigen mit Lichtbild versehenen amtlichen Ausweis.


Persönliches Beratungsgespräch

Wenn Sie oder Ihr(e) Partner(in)

  • nicht im Bundesgebiet geboren wurden
  • adoptiert wurden
  • die letzte Ehe im Ausland geschlossen haben
  • eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen,

sollte zumindest einer der beiden Partner zu einem persönlichen Beratungsgespräch außerhalb unserer Öffnungszeiten bzw. nach vorheriger Terminabsprache vorsprechen. Bringen Sie dazu bitte Ausweise und Reisepässe von beiden Partnern und Ihre Personenstandsurkunden, soweit vorhanden, mit.

Neben der Auskunft über die vorzulegenden Unterlagen erhalten Sie Informationen über die Möglichkeiten diese Unterlagen zu beschaffen. Auch der weitere Ablauf des Verfahrens wird ausführlich mit Ihnen besprochen.


Einer oder beide Verlobten besitzen eine ausländische Staatsangehörigkeit

Beim Standesamt Rhens ist die Anmeldung der Eheschließung möglich, wenn einer der Verlobten mit Haupt- oder Nebenwohnsitz in der Verbandsgemeinde Rhens gemeldet ist. Bei mehreren Wohnsitzen im Bundesgebiet können die Verlobten wählen, bei welchem Standesamt die Anmeldung erfolgen soll.
Es sollte zumindest einer der beiden Partner zu einem persönlichen Beratungsgespräch während unseren Öffnungszeiten bei uns vorsprechen. Eine vorherige telefonische Terminvereinbarung wird empfohlen.

Bringen Sie zu diesem Gespräch bitte mit:

  • Ausweise und Reisepässe von beiden Partnern
  • Personenstandsurkunden (ggf. Geburts- und Heiratsurkunde) soweit vorhanden.

Neben der Auskunft über die vorzulegenden Unterlagen erhalten Sie Informationen über die Möglichkeiten, weitere notwendige Unterlagen zu beschaffen. Auch der weitere Ablauf des Verfahrens wird ausführlich mit Ihnen besprochen.

Haben Sie bitte Verständnis, dass in den Fällen mit Auslandsbezug - wegen der vielen möglichen Fallkonstellationen - keine telefonische Auskunft über die vorzulegenden Unterlagen möglich ist.

Sollten Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte an das Standesamt der Verbandsgemeindeverwaltung Rhens.

Zuständige Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter:

Klaus Brücken

Rathaus
Raum 002
Am Viehtor 2
56321 Rhens
standesamt@rhens.de
www.rhens.de

Telefon: 02628/9605-52
Telefax: 02628/9605-24

Öffnungszeiten:
Montag-Freitag von 08.00 - 12.30 Uhr
zusätzlich mittwochs von 14.00 - 18.00 Uhr