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Bewachungserlaubnis

Für das Bewachungsgewerbe ist neben der Gewerbeanmeldung eine zusätzliche Erlaubnis nach § 34 a Gewerbeordnung notwendig. Der Antrag ist beim Gewerbeamt zu stellen.

Notwendige Unterlagen:

Folgende Unterlagen sind erforderlich:

  • Polizeiliches Führungszeugnis
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
  • Nachweis der Unterrichtung durch die IHK
  • Nachweis der erforderlichen Betriebsmittel, insbesondere für Personal-, Miet-, Einrichtungs- und Versicherungskosten
  • Nachweis über bestehende Haftpflichtversicherung

Gebühren:

Die Erlaubnisgebühr beträgt z.Zt. 300 Euro.

Zuständige Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter:

Hans Betz   

Rathaus
Raum 001
Am Viehtor 2
56321 Rhens
ordnungsamt@rhens.de
www.rhens.de

Telefon: 02628/9605-53
Telefax: 02628/9605-24

Öffnungszeiten:

Montag-Freitag von 08.00 - 12.30 Uhr
zusätzlich mittwochs von 14.00 - 18.00 Uhr