Bewachungserlaubnis
Für das Bewachungsgewerbe ist neben der Gewerbeanmeldung eine zusätzliche Erlaubnis nach § 34 a Gewerbeordnung notwendig. Der Antrag ist beim Gewerbeamt zu stellen.
Notwendige Unterlagen:
Folgende Unterlagen sind erforderlich:
- Polizeiliches Führungszeugnis
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
- Nachweis der Unterrichtung durch die IHK
- Nachweis der erforderlichen Betriebsmittel, insbesondere für Personal-, Miet-, Einrichtungs- und Versicherungskosten
- Nachweis über bestehende Haftpflichtversicherung
Gebühren:
Die Erlaubnisgebühr beträgt z.Zt. 300 Euro.
Zuständige Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter:
Hans Betz
Rathaus
Raum 001
Am Viehtor 2
56321 Rhens
ordnungsamt@rhens.de
www.rhens.de
Telefon: 02628/9605-53
Telefax: 02628/9605-24
Öffnungszeiten:
Montag-Freitag von 08.00 - 12.30 Uhr
zusätzlich mittwochs von 14.00 - 18.00 Uhr





