Bestattungen
Das Standesamt Rhens ist für die Beurkundung von Sterbefällen zuständig, soweit der Sterbefall sich innerhalb des Bezirks der Verbandsgemeinde ereignet hat. Für die Beerdigung auf einem Friedhof der Ortsgemeinden ist eine Bestattungsgenehmigung erforderlich, die ebenfalls vom Standesamt ausgestellt wird. In der Regel erledigt das beauftragte Bestattungsunternehmen alle anstehenden Behördengänge.
Zuständige Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter:
Klaus Brücken
Rathaus
Raum 002
Am Viehtor 2
56321 Rhens
standesamt@rhens.de
www.rhens.de
Telefon: 02628/9605-52
Telefax: 02628/9605-24
Öffnungszeiten:
Montag-Freitag von 08.00 - 12.30 Uhr
zusätzlich mittwochs von 14.00 - 18.00 Uhr





