Parkerleichterungen für Behinderte
Sofern Sie schwerbehindert sind und in Ihrem Schwerbehindertenausweis das Merkmal aG oder Bl (außergewöhnliche Gehbinderung / Blindheit) enthalten ist, können Sie bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rhens eine Ausnahmegenehmigung beantragen (formlos), mit der Sie beim Parken und Halten folgende Erleichterungen in Anspruch nehmen können:
- Parken im eingeschränkten Halteverbot bis zu drei Stunden (die Ankunftszeit muss auf einer Parkscheibe angezeigt werden)
- Parken im Zonenhalteverbot über die zugelassene Parkdauer hinaus
- Parken an Parkuhren und Parkscheinautomaten gebührenfrei und zeitlich unbegrenzt
- Parken auf Anwohnerparkplätzen bis zu drei Stunden
- Parken in Fußgängerzonen während der Ladezeiten
Sofern bei Ihnen die beiden v.g. Merkmale nicht bescheinigt sind, kann Ihnen evtl. dennoch Parkerleichterungen gewährt werden, sofern Sie nach § 46 Abs. 2 Satz 1 der StVO zu der "besonderen Gruppe Schwerbehinderter in Rheinland-Pfalz" gehören. Die Parkerleichterung für diese "besondere Gruppe" gilt allerdings nur in Rheinland-Pfalz.
Die Erteilung der Ausnahmegenehmigung ist gebührenfrei.
Notwendige Unterlagen:
- Schwerbehindertenausweis
- Personalausweis oder Reisepass
Zuständige Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter:
Hans Betz
Rathaus
Raum 001
Am Viehtor 2
56321 Rhens
ordnungsamt@rhens.de
www.rhens.de
Telefon: 02628/9605-95
Telefax: 02628/9605-24
Öffnungszeiten:
Montag-Freitag von 08.00 - 12.30 Uhr
zusätzlich mittwochs von 14.00 - 18.00 Uhr





