Befreiung von Rundfunk- und Fernsehgebühren
Für die Befreiung von Rundfunk- und Fernsehgebühren ist das Sozialamt der Verbandsgemeindeverwaltung Rhens zuständig. Entsprechende Anträge sind dort zu stellen.
Zuständige Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter:
Klaus Brücken
Rathaus
Raum 207
Am Viehtor 2
56321 Rhens
ordnungsamt@rhens.de
www.rhens.de
Telefon: 02628/9605-52
Telefax: 02628/9605-24
Öffnungszeiten:
Montag-Freitag von 08.00 - 12.30 Uhr
zusätzlich mittwochs von 14.00 - 18.00 Uhr





