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Befreiung von Rundfunk- und Fernsehgebühren

Für die Befreiung von Rundfunk- und Fernsehgebühren ist das Sozialamt der Verbandsgemeindeverwaltung Rhens zuständig. Entsprechende Anträge sind dort zu stellen.

 

Zuständige Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter:

Klaus Brücken

Rathaus
Raum 207
Am Viehtor 2
56321 Rhens
ordnungsamt@rhens.de
www.rhens.de

Telefon: 02628/9605-52
Telefax: 02628/9605-24

Öffnungszeiten:

Montag-Freitag von 08.00 - 12.30 Uhr
zusätzlich mittwochs von 14.00 - 18.00 Uhr