Auskunftssperre
Sofern Sie eine Auskunftssperre (Verbot der Weitergabe von Daten) einrichten wollen, beantragen Sie diese bei Ihrem Einwohnermeldeamt. In folgenden Fällen ist dies z. B. möglich:
- für die Datenübermittlung an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften.(Antragsberechtigt sind Familienmitglieder- Ehegatten und Kinder, die keine oder nicht der selben Religionsgesellschaft angehören wie der Meldepflichtige.)
- für jede Melderegisterauskunft, wenn hierdurch dem Betroffenen oder einer anderen Person eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder schutzwürdige Belange erwachsen kann
- für die "erweiterte Melderegisterauskunft" oder eine "Gruppenauskunft" soweit der Betroffene ein berechtigtes Interesse an der Auskunftssperre nachweist
- für die Datenübermittlung an Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen
- für die Bekanntgabe von Alters- und Ehejubiläen
- für die Weitergabe von Daten an Adressbuchverlage
Weitere Informationen finden können Sie dem Zentralen Bürgerinformationssystem des Landes Rheinland-Pfalz entnehmen!
Zuständige Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter:
Arno Schubach
Rathaus
Raum 009
Am Viehtor 2
56321 Rhens
meldeamt@rhens.de
www.rhens.de
Telefon: 02628/9605-58
Telefax: 02628/9605-24
Öffnungszeiten:
Montag-Freitag von 08.00 - 12.30 Uhr
zusätzlich mittwochs von 14.00 - 18.00 Uhr
Marlis Wiemann
Rathaus
Raum 009
Am Viehtor 2
56321 Rhens
meldeamt@rhens.de
www.rhens.de
Telefon: 02628/9605-59
Telefax: 02628/9605-24
Öffnungszeiten:
Montag-Freitag von 08.00 - 12.30 Uhr
zusätzlich mittwochs von 14.00 - 18.00 Uhr





