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Auskunftssperre

Sofern Sie eine Auskunftssperre (Verbot der Weitergabe von Daten) einrichten wollen, beantragen Sie diese bei Ihrem Einwohnermeldeamt. In folgenden Fällen ist dies z. B. möglich:

  • für die Datenübermittlung an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften.(Antragsberechtigt sind Familienmitglieder- Ehegatten und Kinder, die keine oder nicht der selben Religionsgesellschaft angehören wie der Meldepflichtige.)
  • für jede Melderegisterauskunft, wenn hierdurch dem Betroffenen oder einer anderen Person eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder schutzwürdige Belange erwachsen kann
  • für die "erweiterte Melderegisterauskunft" oder eine "Gruppenauskunft" soweit der Betroffene ein berechtigtes Interesse an der Auskunftssperre nachweist
  • für die Datenübermittlung an Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen
  • für die Bekanntgabe von Alters- und Ehejubiläen
  • für die Weitergabe von Daten an Adressbuchverlage

Weitere Informationen finden können Sie dem Zentralen Bürgerinformationssystem des Landes Rheinland-Pfalz entnehmen!

 

Zuständige Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter:

Arno Schubach   

Rathaus
Raum 009
Am Viehtor 2
56321 Rhens
meldeamt@rhens.de
www.rhens.de

Telefon: 02628/9605-58
Telefax: 02628/9605-24

Öffnungszeiten:
Montag-Freitag von 08.00 - 12.30 Uhr
zusätzlich mittwochs von 14.00 - 18.00 Uhr

Marlis Wiemann  

Rathaus
Raum 009
Am Viehtor 2
56321 Rhens
meldeamt@rhens.de
www.rhens.de

Telefon: 02628/9605-59
Telefax: 02628/9605-24

Öffnungszeiten:
Montag-Freitag von 08.00 - 12.30 Uhr
zusätzlich mittwochs von 14.00 - 18.00 Uhr