Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
Eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister ist über das für den Wohn- bzw. Betriebssitz zuständige Gewerbeamt formlos, schriftlich oder persönlich/mündlich zu beantragen. Bei der Antragstellung durch einen Dritten ist eine entsprechende Vollmacht vorzulegen.
Der Antrag wird über Datenleitung elektronisch an das Gewerbezentralregister in Berlin übermittelt und von dort direkt dem Antragsteller oder der Behörde, die die Vorlage einer solchen Auskunft gefordert hat, zugesandt.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Gebühren:
Die Gebühr für die Auskunft beträgt 13,00 Euro.
Zuständige Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter:
Hans Betz
Rathaus
Raum 001
Am Viehtor 2
56321 Rhens
ordnungsamt@rhens.de
www.rhens.de
Telefon: 02628/9605-53
Telefax: 02628/9605-24
Öffnungszeiten:
Montag-Freitag von 08.00 - 12.30 Uhr
zusätzlich mittwochs von 14.00 - 18.00 Uhr





