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Auskunft aus dem Gewerbemelderegister

Eine Auskunft aus dem Gewerberegister ist formlos unter Benennung des bekannten Firmennamens mit Anschrift einzureichen. Der Grund des Auskunftsersuchen ist anzugeben.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Gebühren:

Die Gebühr für die Auskunft beträgt 10 Euro und sollte einem schriftlichen Auskunftsersuchen als Verrechnungsscheck beigelegt werden.

Zuständige Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter:

Hans Betz   

Rathaus
Raum 001
Am Viehtor 2
56321 Rhens
ordnungsamt@rhens.de
www.rhens.de

Telefon: 02628/9605-53
Telefax: 02628/9605-24

Öffnungszeiten:
Montag-Freitag von 08.00 - 12.30 Uhr
zusätzlich mittwochs von 14.00 - 18.00 Uhr