Anmeldung
In Rheinland-Pfalz ist die Grundlage für das Meldewesen das Meldegesetz (MG) für Rheinland-Pfalz. Danach müssen Sie sich binnen einer Woche nach Wohnungswechsel an-, ab- oder ummelden.
Bitte beachten Sie, dass bei einem Umzug innerhalb des Landes Rheinland-Pfalz die Abmeldung von Ihrem bisherigen Wohnsitz bei der Anmeldung an Ihrem neuen Wohnsitz automatisch erfolgt.
Weitere Informationen können Sie dem Zentralen Bürgerinformationssystem des Landes Rheinland-Pfalz entnehmen!
Notwendige Unterlagen:
- Personalausweis oder Reisepass, Führerscheine reichen als Ausweisdokument nicht aus.
Zuständige Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter:
Arno Schubach
Rathaus
Raum 009
Am Viehtor 2
56321 Rhens
meldeamt@rhens.de
www.rhens.de
Telefon: 02628/9605-58
Telefax: 02628/9605-24
Öffnungszeiten:
Montag-Freitag von 08.00 - 12.30 Uhr
zusätzlich mittwochs von 14.00 - 18.00 Uhr
Marlis Wiemann
Rathaus
Raum 009
Am Viehtor 2
56321 Rhens
meldeamt@rhens.de
www.rhens.de
Telefon: 02628/9605-59
Telefax: 02628/9605-24
Öffnungszeiten:
Montag-Freitag von 08.00 - 12.30 Uhr
zusätzlich mittwochs von 14.00 - 18.00 Uhr





