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Anmeldung

In Rheinland-Pfalz ist die Grundlage für das Meldewesen das Meldegesetz (MG) für Rheinland-Pfalz. Danach müssen Sie sich binnen einer Woche nach Wohnungswechsel an-, ab- oder ummelden.

Bitte beachten Sie, dass bei einem Umzug innerhalb des Landes Rheinland-Pfalz die Abmeldung von Ihrem bisherigen Wohnsitz bei der Anmeldung an Ihrem neuen Wohnsitz automatisch erfolgt.

Weitere Informationen können Sie dem Zentralen Bürgerinformationssystem des Landes Rheinland-Pfalz entnehmen!

 

Notwendige Unterlagen:

  • Personalausweis oder Reisepass, Führerscheine reichen als Ausweisdokument nicht aus.

 

Zuständige Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter:

Arno Schubach   

Rathaus
Raum 009
Am Viehtor 2
56321 Rhens
meldeamt@rhens.de
www.rhens.de

Telefon: 02628/9605-58
Telefax: 02628/9605-24

Öffnungszeiten:
Montag-Freitag von 08.00 - 12.30 Uhr
zusätzlich mittwochs von 14.00 - 18.00 Uhr

 

Marlis Wiemann  

Rathaus
Raum 009
Am Viehtor 2
56321 Rhens
meldeamt@rhens.de
www.rhens.de

Telefon: 02628/9605-59
Telefax: 02628/9605-24

Öffnungszeiten:
Montag-Freitag von 08.00 - 12.30 Uhr
zusätzlich mittwochs von 14.00 - 18.00 Uhr