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Abmeldung einer Wohnung

Bei einem Umzug innerhalb von Deutschland erfolgt die Abmeldung automatisch mit der Anmeldung am neuen Wohnort. Nebenwohnsitze müssen auch abgemeldet werden, wenn sie nicht mehr genutzt werden.

Weitere Informationen können Sie dem Zentralen Bürgerinformationssystem des Landes Rheinland-Pfalz entnehmen!

Notwendige Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass, Führerscheine reichen als Ausweisdokument nicht aus.

Zuständige Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter

Arno Schubach

Rathaus
Raum 009
Am Viehtor 2
56321 Rhens
meldeamt@rhens.de
www.rhens.de

Telefon: 02628/9605-58
Telefax: 02628/9605-24

Öffnungszeiten:
Montag-Freitag von 08.00 - 12.30 Uhr
zusätzlich mittwochs von 14.00 - 18.00 Uhr

Marlis Wiemann

Rathaus
Raum 009
Am Viehtor 2
56321 Rhens
meldeamt@rhens.de
www.rhens.de

Telefon: 02628/9605-59
Telefax: 02628/9605-24

Öffnungszeiten:

Montag-Freitag von 08.00 - 12.30 Uhr
zusätzlich mittwochs von 14.00 - 18.00 Uhr