Abbuchung / Lastschrifteinzugsverfahren
Durch die Teilnahme am Lastschrifteinzugsverfahren brauchen Sie sich keine Fälligkeitstermine zu merken, evtl. Mahnungen und zusätzliche Kosten entfallen, die Beträge werden korrekt von Ihrem Konto abgebucht. Sie können erteilte Einzugsermächtigungen jederzeit widerrufen.
Ein Formular für eine Einzugsermächtigung finden Sie hier.
Zuständige Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter:
Pascal Link
Rathaus
Raum 207
Am Viehtor 2
56321 Rhens
kasse@rhens.de
www.rhens.de
Telefon: 02628/9605-97
Telefax: 02628/9605-24
Öffnungszeiten:
Montag-Freitag von 08.00 - 12.30 Uhr
zusätzlich mittwochs von 14.00 - 18.00 Uhr
Christine Bollinger
Rathaus
Raum 206
Am Viehtor 2
56321 Rhens
kasse@rhens.de
www.rhens.de
Telefon: 02628/9605-98
Telefax: 02628/9605-24
Öffnungszeiten:
Montag-Freitag von 08.00 - 12.30 Uhr
zusätzlich mittwochs von 14.00 - 18.00 Uhr





